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Kurzarbeitsbeihilfe Anträge neu einreichen?
#1
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

vorerst vielen herzlichen Dank für Ihren Einsatz - ohne Sie hätten viele von uns noch mehr Magenschmerzen....

Wir haben ca. 30 Kurzarbeitsbeihilfe Anträge mit Stand Ende letzter Woche (u.a. mit der damals finalen Version vom 20.03.20) eingebracht.
Jetzt gibt es ja wieder eine brandneue Version die der Teilzeit-Problematik einen eigenen Punkt (5) zum Ausfüllen widmet.

Müssen jetzt die alten Anträge wieder neu eingebracht werden? Wie sehen Sie das in der Praxis? Die errechneten Beihilfenbeträge sind ja nicht korrekt.
"Abgerechnet" wird ja dann mit der monatlichen Liste die mittels eAMS gesendet werden muss -> die wird dann ja hoffentlich maßgeblich sein, oder?

Herzlichen Dank im Voraus und bleiben Sie gesund!

MFG
a.s
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#2
Lieber a.s.,
ich bin grad beim Call zum Thema vom ÖPWZ mit Dr. Johannes Kopf (AMS) dabei. Dr. Kopf hat gesagt, dass die Anträge nicht neu eingereicht werden müssen und es zu Nachfragen durch das AMS kommen kann/wird.

Beste Grüße,
M_artina
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#3
Liebe M_artina,

vielen Dank für deine Antwort - das klingt gut... Smile

Schönen Abend, viele Grüße
a.s
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#4
Das Ergebnis kann ich bestätigen. Die WKO hat mit dem AMS vereinbart, dass dies - entgegen ursprünglicher Absichten - nicht erforderlich ist, alles neu einzureichen.
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