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Corona-Kurzarbeit - Dauer beim Erstantrag ist drei Monate - diese drei Monate enden..
#1
Ein weiteres Missverständnis konnte ich heute klären (die Arbeit als Mitglied der Task force wirft die Schatten voraus):

Der Eintrag in den FAQ der Wirtschaftskammer, aus dem abgeleitet wurde, dass Kurzarbeit zunächst im Ausmaß von 3 Monaten (das stimmt), aber beschränkt nur bis 31.05.2020 (das stimmt nicht) vereinbart werden kann, wird abgeändert.


Wenn also Kurzarbeit mit 30.03.2020 starten soll, dann kann die Laufzeit bis 29.06.2020 vereinbart werden (Erstantrag), danach kann eine allfällige Verlängerung erfolgen.
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