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Finanzstrafverfahren
#1
Hallo,
hat jemand Erfahrung mit Selbstanzeige/FinStrG?

Mein Klient hat demnächst eine Verhandlung wegen einigen Jahren nicht gemeldeten und bezahlten Lohnabgaben und UST.
Außerdem eine Vorstrafe diesbezüglich.
Er hat auch schon mit Ratenzahlung begonnen.

Der Zeitraum: 2014 bis 06/2017.
Es wurde damals auch Selbstanzeige erstattet.

Nun fehlen noch die Lohnabgaben 7-12/2017 sowie 01/2018 bis lfd am FA-Konto.
Ist es vorteilhaft diese jetzt (noch vor der Verhandlung) zu melden?
Bzw. eine weitere Selbstanzeige kann ich ja nicht erstatten (gleiches Vergehen).
Wie hoch kann die Strafe ausfallen (FinStrG §49/1a) - einmal steht 10% des nicht angeführten Betrages max. 20.000,-- - andererseits wieder 50% vom Betrag.

Gründe hat er angegeben: Krankheit usw... - Habt ihr Vorschläge,
DANKE + LG
Robert
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