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Welches Entgelt für Kurzarbeitsbeihilfe bei Lehrzeitende
#1
Ich habe folgenden Sachverhalt:
Ein Lehrling mit Lehrzeitende 4.3.2020 soll mi 16.3.2020 in die Kurzarbeit einbezogen werden, d.h. er ist zum Zeitpunkt des Beginns der Kurzarbeit kein Lehrling mehr.
Welches Entgelt nehme ich als Basis für die Ermittlung der Kurzarbeitsbeihilfe?
Wenn ich das Entgelt von Februar nehme, dann ist die Berechnungsgrundlage ja noch die Lehrlingsentschädigung, die ja doch geringer ist.
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#2
Wenn es um die Förderung (die Kurzarbeitsbeihilfe) geht, dann ist das Entgelt maßgeblich aus dem Kalendermonat vor dem Beginn der Kurzarbeit.

Das müsste in Ihrem Fall der Februar sein.
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