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Kurzarbeit - Sozialpartnervereinbarung, KUA Begehren
#1
Lieber Herr Kurzböck,

wir vereinbaren Kurzarbeit mit 1.4.2020 und es haben sich folgende Fragen ergeben:

1) Mitarbeiter haben Dienstverhältnis nach dem 1.3.2020 aber vor dem 1.4.2020 begonnen und sind somit noch kein Monat da
2) Mitarbeiter haben erst nach dem 1.4.2020 ein Dienstverhältnis begonnen

und beide Gruppen sollen auch in die Kurzarbeit miteinbezogen werden.

Wie sollen die Sozialpartnervereinbarung und Begehren ausgefüllt werden?

zu Gruppe 1 - Mitarbeiter die schon da waren am 1.4.2020:
Aufnahme in die Sozialpartervereinbarung? wenn ja mit Ausfallstunden nach Erreichen der 1-Monatsfrist. Wenn nein wie ist dann die Angabe des Beschäftigungsstandes und der Ausfallstunden anzuführen, ist in der weiteren Sozialpartnervereinbarung die Unterschrift von allen oder nur mehr des hinzukommenden Mitarbeiters anzuführen?
Aufnahme ins KUA-Begehren sofort unter Berücksichtigung der Ausfallstunden ab Erreichen der Monatsfrist oder zusätzliches Begehren unter Angabe im Formular "Begehren um Änderung...." sind hier alle Mitarbeiter anzuführen und Ausfallstunden aller Mitarbeiter oder nur der Mitarbeiter die hinzukommen.

zu Gruppe 2 -wie sind die zusätzlichen Vereinbarungen und Begehren hinsichtlich Beschäftigungsstand und Ausfallstunden auszufüllen bzw. Unterschriften aller Mitarbeiter oder nur der hinzukommenden Mitarbeiter? im Formular "Begehren um Änderung..." ankreuzen.

Noch eine weitere Frage hinsichtlich Monatsfrist - wir haben Mitarbeiter die "stempeln" waren und schon viele Jahre bei uns im Betrieb tätig sind und mit 1.5.2020 wieder angestellt werden würden. Können diese Mitarbeiter dann erst ab 1.6.2020 in die KUA einbezogen werden. Ich weiß diese Frage wurde schon mal an Sie gestellt, wollte nur wissen ob es hier schon eine Klärung - Entschärfung gibt.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen
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#2
Soweit ich weiß, wird es in den nächsten Tagen zu offenen Fragen der Sozialpartnervereinbarung eine authentische Interpretation geben, weil es genau dazu zwar viele Meinungen gibt, aber keine einheitliche Auslegung.

Die Formulierungen sind leider in einer Art und Weise getroffen worden, dass da jedes denkbare Auslegungsergebnis vertretbar wäre.

Nachdem ich Teil jener Taskforce bin, die - in Gruppen aufgeteilt - auch daran arbeitet, derartige Fragen zu lösen, kann ich mich bis auf Weiteres auch nicht wirklich offiziell zu diesen Fragen äußern.

Und es soll an einer Lösung für jene gearbeitet werden, bei denen die Monatsfrist erst im Laufe des Kurzarbeitszeitraumes erfüllt wird. Da soll dann auch ein Prozedere verlautbart werden.

Das heißt konkret: es wird zu diesen Fragen Lösungen geben, nur noch nicht im Moment. Ich kann gerne meine Privatmeinung hier äußern, das wird Ihnen aber dann im Endeffekt nicht allzu viel bringen.

Ich würde daher noch mit den SPV und den Anträgen zuwarten oder in Kauf nehmen, dass man vorerst alles so ausfüllt, als ob diese Herrschaften, die noch keinen Monat da sind, wirklich keine Rolle spielen (also nicht im Beschäftigtenstand damit aufscheinen).
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#3
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
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