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Schicht- u. Schweißzulagen während Kurzarbeit
#1
Hallo!

Wie ist das während der Kurzarbeit mit den Schicht- und Schweißzulagen geregelt? Laut Metaller-KV haben die Arbeiter ja auch für die Ausfallstunden (Urlaub, Krankenstand, etc.) weiterhin ihre Schweiß- und Schichtzulagen erhalten, so als ob sie anwesend gewesen wären. Wie ist das nun bei der Kurzarbeit? Stehen ihnen die Zulagen weiterhin zu und wenn ja, für die vollen 100% Arbeitszeit wie vor der Kurzarbeit oder nur in dem Ausmaß der jetzigen Kurzarbeit?  Huh
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#2
Im Moment empfehle ich Ihnen, dass Sie bei der Abrechnung gemäß der Handlungsanleitung vorgehen.

Diese legt Ihnen nahe, dass Sie das sv-pflichtige laufende Entgelt (ohne bestimmte Überstundenentgelte) aus dem Kalendermonat vor der Kurzarbeit zu nehmen und den entsprechenden Nettoabschlag in Abzug zu bringen.

Das soll eine Überbrückungsanleitung sein, bis wir genau sagen können, wie tatsächlich die Kurzarbeit abgerechnet wird.

Es könnte darauf hinauslaufen (das ist aber unverbindlich), dass man primär das tatsächlich Erworbene bezahlt (für die anteillige geleistete Zeit) und dann die Differenz auf die Nettosicherung als Kurzarbeitsunterstützung.
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