Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Praxistipp: Sachbezug Parkraumbewirtschaftung während Covid-19-Zeiten
#1
Praxistipp: Sachbezug Parkraumbewirtschaftung während Covid-19-Zeiten

An mich wurde kürzlich die Frage herangetragen, wie man in der Lohnverrechnung den Umstand berücksichtigen kann, dass für die Zeit von 15. März bis 31. Mai 2020 die Parkraumbewirtschaftung (Kurzparkzonenregelung) in einem bestimmten Gebiet aufgehoben wurde.

Meine Antwort dazu lautet wie folgt:

Wenn in einem Bereich, in dem üblicherweise Parkraumbewirtschaftung stattfindet, diese offiziell "aufgehoben" ist und man daher auch (theoretisch) ohne Weiteres in den angrenzenden Bereichen parken darf, ohne zahlen zu müssen, so wäre dann auch für diese Zeitdauer kein Parkraumbewirtschaftssachbezug anzusetzen.

Die Frage nach der Aliquotierung eines Sachbezuges ist immer eine sehr heikle Angelegenheit. Offiziell ist es so, dass, wenn man auch nur zeitlich anteilig einen Vorteil "nützen" kann, der Vorteil dann dennoch zur Gänze angesetzt werden muss.

Nur dann, wenn ein Vorteil nachweislich während eines gesamten Kalendermonats nichts bestand, darf man dann vom Ansatz des jeweiligen Monatswertes absehen.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sehen die Lohnsteuerrichtlinien derzeit nur für Ein- bzw. Austritte während des Kalendermonats vor.
Allerdings würde ich (in meiner Verantwortung) es durchaus riskieren, eine arbeitnehmerfreundliche Auslegung des Kalendermonats März 2020 zu treffen und hier eine Halbierung des Sachbezuges "wagen" (wenngleich es rechtlich sehr klar ist, dass man das so nicht machen kann, aber möglicherweise hier auf verständige Prüfer/innen trifft).
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste