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Ältere Personen und Kurzarbeit
#1
Grundvoraussetzung für die Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe ist, dass ein arbeitslosenversicherungspflichtiges Dienstverhältnis vorliegt.


Förderbar sind
arbeitslosenversicherungspflichtig Beschäftigte
Beschäftigte, die aufgrund des Alters (63+) der Arbeitslosenversicherungspflicht nicht unterliegen (darunter fallen auch beschäftigte Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben, aber die Voraussetzungen für eine Alterspension nicht erfüllen)

Nicht förderbar sind
Beschäftigte Personen, die eine Pension aus einem der Versicherungsfälle des Alters beziehen bzw. denen eine solche zuerkannt wurde
Beschäftigte Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und die die Voraussetzungen für eine Alterspension erfüllen.
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