07.05.2020, 20:39
Eine unter dem Titel Verdienstentgang erhaltene Ersatzleistung ist grundsätzlich eine steuerpflichtige Einnahme in jener Einkunftsart, die der Ausfall betroffen hätte.
Im Einzelfall sollte man sich aber dennoch genau ansehen, welche Leistung wofür zugesprochen wurde.
Viele Grüße
Im Einzelfall sollte man sich aber dennoch genau ansehen, welche Leistung wofür zugesprochen wurde.
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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