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AMS muss mit einem 30 Jahre alten System abrechnen - Korrekturen sind daher....
#1
Zuletzt kam sehr häufig die Rückmeldung, wie man denn Fehler bei der Abrechnung mit dem AMS, die aufgetreten sind, im Nachhinein korrigieren kann.
Meine heutigen Recherchen waren insoweit sehr interessant.
Es kam nämlich zu Tage, dass man eine derartige Korrektur ob der bereits in die Jahre gekommenen AMS-Software definitiv nicht durchführen kann.

Kontaktiert man das AMS in dieser Angelegenheit (zB über e-AMS), so erhält man folgende Information:
Information an Firma: 

Sehr geehrter ………..,

leider ist es technisch nicht möglich, die Abrechnung eines Kalendermonats mehrmals zu verarbeiten. Eine Korrektur des Betrages ist erst am Ende des Kurzarbeitszeitraumes im Zuge der Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel möglich.

Ich ersuche Sie daher, mir eine korrigierte csv-Datei PER MAIL auf die Mailadresse xxx unter Angabe der Projektnummer zu übermitteln.


Bitte markieren Sie in dieser Datei die Person und die korrigierten Daten.
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