Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abrechnung KUA
#1
Lieber Herr Kurzböck,

machen für Mai 2020 die Abrechnung KUA laut Handlungsempfehlung. Haben aber Dienstnehmer die 100 % gearbeitet haben aber nur 80 % bekämen. Müssen wir hier von der Handlungsempfehlung abgehen, Dienstnehmer darf ja nicht weniger erhalten als tatsächlich geleistet wurde.

Bitte um Info wie abzurechnen ist.

Gibt es diese AMS FAQ gesammelt zum runterladen oder werden die vom AMS nicht veröffentlicht?

Danke und lg
Zitieren
#2
Wenn der Arbeitnehmer im Durchschnitt des Kurzarbeitszeitraumes ein höheres Bruttoentgelt TATSÄCHLICH erzielen würde als durch die Nettoersatzrate, dann müssen Sie ihm das höhere Entgelt bezahlen.

Wenn die Kurzarbeit ab 1.6.2020 beginnen würde oder sich in die Verlängerungsphase (nach den ersten drei Monaten) begeben sollte, dann wäre (aus heutiger Sicht: sehr wahrscheinlich) die kalendermonatsgetreue Vergleichsrechnung durchzuführen. Das ist aber noch inoffiziell.

Die AMS-FAQ sind nicht offiziell. Die habe ich mir mühsam beschaffen müssen und sie auch ein wenig formatmäßig umgearbeitet, damit ich den Ratsuchenden über mein LV-Magazin ein wenig "Stoff" übermitteln kann. Aber offiziell zum Download gibt es sie leider nicht, sonst hätte ich dies ja überall dazugeschrieben.
Zitieren
#3
danke für die Antwort
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste