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KUA rückwirkend beantragen
#1
Liebe Forumsmitglieder,

ich stehe vor der Frage, ob Kurzarbeitsanträge aktuell noch rückwirkend beim AMS eingebracht werden können. Die Info-Seite der WKO liefert dazu zwei unterschiedliche Antworten:

1) ab 21.4. können Kurzarbeitsanträge rückwirkend ab 1.4. beantragt werden. (Frage 11 auf der WKO Seite)
2) auf die Frage ob Anträge beim AMS rückwirkend gestellt werden können, wird mit nein beantwortet. Kurzarbeitsbegehren müssen vor Einführung bzw. Verlängerung beim AMS eingebracht werden. (Frage 16 der WKO Seite)

Ich hoffe jemand von euch kann mir hier weiterhelfen.

Viele Grüße
btd
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#2
Grundsätzlich ist es nicht möglich, rückwirkende Kurzarbeitsanträge einzubringen.

Aber für die Corona-Kurzarbeit gibt es verlängerte Fristen.

Wie lange man jetzt noch den April 2020 einreichen kann, darüber ist derzeit nichts bekannt, es müsste aber eigentlich noch gehen, da noch nichts Gegenteiliges verlautbar wurde.
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#3
hab soeben vom AMS folgende Info schriftlich bekommen: 

Ab dem Stichtag 1. Juni 2020 ist es nicht mehr möglich, rückwirkende Erstbegehren zu stellen. Neue KUA Begehren müssen dann grundsätzlich immer vor Beginn des betreffenden KUA Zeitraums eingereicht werden.
Bis 31.5. können noch Begehren mit rückwirkender Geltendmachung mit frühestmöglichen Beginn 1.4.20 gestellt werden .
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#4
vielen Dank für eure Hilfe!
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