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Sachbezug im Gastgewerbe
#1
Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt abzuklären und bitte um Hilfe:

Eine Unternehmerin bewirtschaftet eine Alm und hat einen Kellner angestellt, der ständig dort wohnt (in einem kleinen Zimmer, kleiner als 30m²) und auch seinen Hauptwohnsitz da gemeldet hat. Er hat also Kost und Logis frei.

Muss ich nun die € 196,20 für freie Kost und Logis sv- und lst-pflichtig abrechnen?


SG Magdalena
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#2
Wenn er zugleich in den Haushalt der Dienstgeberin aufgenommen ist, dann ja.
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#3
Vielen Dank für Ihre Antwort!
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