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Jetzt fix: Erstbegehren ab 1.6.2020 nicht mehr rückwirkend möglich, Verlängerungsbege
#1
Jetzt fix: Erstbegehren ab 1.6.2020 nicht mehr rückwirkend möglich, Verlängerungsbegehren vorübergehend ab 1.6.2020 schon noch

Soeben erfahre ich betreffend KUA-Begehren Folgendes:

1. Erstbegehren auf Kurzarbeit können ab 1.6.2020 nicht mehr rückwirkend gestellt werden.

2. Begehren auf Verlängerung der Kurzarbeit werden ab 1.6.2020 vorübergehend noch rückwirkend gestellt werden können (wie lange "vorübergehend" ist, wird noch geklärt werden).

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