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Diskriminierung der Berufsgruppe Buchhalter
#1
Ich stelle mit Erstaunen fest, dass bei der Auszhalung der Fixkostenzuschüsse an Unternehmer, der Aufwand für Buchhalter und Personalverrechner laut Auskunft des BMF nicht anerkannt wird. Anerkannt wird nur der "Lohn für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer- oder Bilanzbuchhalterkosten".
Die mangelnde Anerkennung kann dazu führen, dass Buchhalter nun Klienten verlieren - das ist nicht zumutbar.

Ich bewerte das als Diskriminierung unserer Berufsgruppe und habe deswegen eine Beschwerde bei unserer UBIT-Vertretung eingebracht.


https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/...enzuschuss

Zitat: "Grundsätzlich Geschäftsraummieten und Pacht (wenn der Mietzins in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens steht), betriebliche Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen, sofern diese nicht an verbundene Unternehmen als Kredite oder Darlehen weitergegeben wurden, der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten, Aufwendungen für sonstige vertraglich betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen, betriebliche Lizenzgebühren, Aufwendungen für Strom / Gas / Telekommunikation, Personalaufwendungen, die ausschließlich für die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen anfallen, ein angemessener Unternehmerlohn und für Unternehmen die einen Fixkostenzuschuss von unter 12.000 Euro beantragen ein angemessener Lohn für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer- oder Bilanzbuchhalterkosten bis max. 500 Euro."
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#2
die normalen Buchhaltungskosten gehen unter „sonstige vertragliche betruebsnotwendige Verpflichtungen“
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#3
Hallo Monika,

leider wird diese Beschwerde nicht viel bringen, da Buchhalter keine Jahres-Abschlüsse machen dürfen.
Die Gruppe der BuchhalterInnen ist viel zu klein, als sich die WKO darum kümmern würde.

Schade für alle von den BH's betreuten Klienten, die sich für diesen FKZ jetzt wieder an den erheblich teureren Stb wenden müssen.
Es entstehen uns Kleinunternehmern wieder (leicht vermeidbare) Mehrkosten.

Das Berufsrecht gehört schon längst dahingehen geändert, dass auch BH's EA-Abschlüsse erledigen dürfen.

LG Hans
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#4
was mich verwundert

soweit ich mich erinnern kann durfte damals der gewerbliche Buchhalter EA Abschlüsse erstellen.
als 2013 dann der gewerbliche zum selbständigen wurde soll er auf einmal keine EA Abschlüsse mehr erstellen dürfen?!
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#5
Buchhalter gem. BibuG dürfen E/A-Rechnungen erstellen...nur eben keine Bilanzen:

Berechtigungsumfang – Buchhalter

§ 3. (1) Den zur selbständigen Ausübung des Berufes Buchhalter Berechtigten ist es unbeschadet der Rechte der Bilanzbuchhalter vorbehalten, folgende Tätigkeiten auszuüben:

1. die pagatorische Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung) einschließlich der Erstellung der Saldenlisten für Betriebe und der Einnahmen- und Ausgabenrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988 und
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