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Krankheitsbedingt verlängerter Krankenhausaufenthalt der Mutter nach der Geburt des K
#1
Krankheitsbedingt verlängerter Krankenhausaufenthalt der Mutter nach der Geburt des Kindes als Familienzeitbonusfalle
 
OGH 10 ObS 29/20t vom 16. April 2020
§ 2 FamilienZeitbG
 
1.    Verlängerte sich der Krankenhausaufenthalt von Mutter und Kind im Anschluss an die Geburt deshalb, weil die Mutter erkrankt war, so lag, solange Mutter und Kind nicht nach Hause kamen, noch kein gemeinsamer Haushalt vor, der aber für die Familienzeit zwingend erforderlich war.
2.    Zwar kann ein krankheitsbedingt verlängerter Krankenhausaufenthalt des Kindes unter bestimmten Voraussetzungen zum Vorliegen einer Familienzeit führen (für Geburten – wie hier – ab 1.1.2019).
3.    Eine Erkrankung der Mutter ist dem aber nicht gleichzusetzen.
4.    Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch von jenem Fall (OGH 10 ObS 147/19v vom 21. Jänner 2020 – voriger Beitrag) dadurch, dass Mutter und Kind im vorliegenden Fall noch nicht in den gemeinsamen Haushalt gekommen waren und somit noch kein gemeinsamer Haushalt vorlag, der vorübergehend unterbrochen wurde.
5.    Die Familienzeit und der beantragte Bezugszeitraum müssen sich decken.
6.    Die Familienzeit darf nicht kürzer dauern als der gewählte Familienzeitbonus-Anspruchszeitraum.
7.    Der Familienzeitbonus war im vorliegenden Fall daher nicht zuzusprechen.
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