02.06.2020, 07:54
Guten Tag,
in der Regel liegen gewerbliche Einkünfte vor, fallweise könnten auch Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen nach § 29 Z 3 EStG erzielt werden.
Sofern daneben lohnsteuerpflichtige Einkünfte bestehen, kommt der Veranlagungsfreibetrag von 730 € jährlich zur Anwendung. Und natürlich ist die allgemeine Steuerfreigrenze zu beachten.
Viele Grüße
in der Regel liegen gewerbliche Einkünfte vor, fallweise könnten auch Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen nach § 29 Z 3 EStG erzielt werden.
Sofern daneben lohnsteuerpflichtige Einkünfte bestehen, kommt der Veranlagungsfreibetrag von 730 € jährlich zur Anwendung. Und natürlich ist die allgemeine Steuerfreigrenze zu beachten.
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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