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Änderung der Verordnung, mit der Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zu
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Änderung der Verordnung, mit der Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 zugelassen werden

Die Verordnung, mit der Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 zugelassen werden, wurde mit Wirkung ab 1. Juni 2020 geändert.

Die Änderung betrifft zum einen den "Rückbau" dieser Ausnahmen auf Tätigkeiten während der "Wochenendruhe" (die Möglichkeit, derartige Tätigkeiten im erforderlichen Maß auch während gesetzlicher Feiertage zu erbringen, endete somit mit 31. Mai 2020).

Zum anderen wurde das Ende der Gültigkeit dieser Ausnahmeverordnung auf 30. Juni 2020 festgelegt und damit das ursprünglich geplante Ende mit 31. Mai 2020 aufgegeben.

Zum Text der Änderung der Verordnung geht es hier:
[/url]
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_240/BGBLA_2020_II_240.html

Zum bereinigten Text der Verordnung mit Gültigkeit seit 1. Juni 2020 geht es hier:

[url=https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011092]https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011092
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