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Papamonat in der Kurzarbeitsbeihilfeabrechnung
#1
Liebe Kollegen,

ich brauche bitte eure Hilfe:

Mitarbeiter seit 13.04. in Kurzarbeit und zw. 01.-31.05.2020 im Papamonat.

Wie trage ich es in die Abrechnung ein? [Bild: huh.png]
Bruttoentgelt für den ganzen Monat kann ich nicht auf 0,00 lassen, weil es eine Fehlermeldung auslöst.
"Normalarbeitszeitstunden laut Kollektivvertrag/Arbeitsvertrag Stunden im Abrechnungszeitraum:" ? Ich hätte mal gesagt, dass das 0,00 ist, da keine Arbeitsverpflichtung. Und alle andere Felder auch 0,00? Ab Juni ist er dann wieder in Kurzarbeit.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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#2
Bei Personen in Elternkarenz, Bildungskarenz, Präsenz- oder Zivildienst, die im Abrechnungszeitraum kein Bruttoentgelt aufweisen, ist aus technischen Gründen € 0,01 einzutragen.
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#3
Vielen Dank Herr Kurzböck!
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