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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 23/2020
#1
A) Kunststoff verarbeitendes Gewerbe - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 1.5.2020
Erhöhung der KV-Gehälter um 2,00 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,00 %
Eine Empfehlung für eine sogenannte innerbetriebliche "Corona-Prämie wurde ausgesprochen.
Die Sozialpartner werden im Herbst 2020 Gespräche über die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen der Branche (Rahmenbestimmungen) führen.

B) Papier- und Pappenindustrie - KV-Abschluss per 1.5.2020
Erhöhung der KV-Löhne und Mindestgehälter um 1,60 % ab 1. September 2020
Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter um 1,60 % ab 1. September 2020
460 € einmalige „Corona-Zulage“ (Pappenindustrie: 200,- Euro) für den besonderen Einsatz und die Belastung während der Covid-19-Pandemie.
Auszahlung jeweils zur Hälfte mit dem Monatslohn/-gehalt für Juni und für August 2020.
Lehrlinge erhalten eine Zulage von 340 € (Pappenindustrie: 200 €).
Empfehlung der KV-Partner an jene Betrieben mit besonders hoher Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zusätzlich hoher Auslastung, die Corona-Zulage bis auf € 760,- zu erhöhen
Erhöhung der Lehrlingsentschädigung  um 1,60 % ab 1.September 2020
Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigung um 1,60 % ab 1.September 2020
Erhöhung der Nachmittagszulage um 1,60 % ab 1.September 2020
Erhöhung der Nachtarbeitszulage um 4,95 %: Wie bereits 2019 vereinbart, wird diese ab 1.5.2020 auf € 23,30 pro Schicht erhöht.

C) Textilindustrie - KV-Abschluss per 1.4.2020
Die IST-Gehälter/-Löhne und kollektivvertraglichen Mindestgehälter/-löhne steigen ab 1.Juni 2020 um 1,60 %.
Die Lehrlingsentschädigungen (Tabelle I und II) steigen per 1.Juni 2020 um 1,60 %
Einmalige Corona-Zulage von 150 Euro
Die kollektivvertragliche Reisekosten- und Trennungsentschädigung sowie die Messegelder steigen um 1,60 %.
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