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3 Praxisfragen zur Verlängerung der Kurzarbeit sowie zu Durchführungsberichten
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3 Praxisfragen zur Verlängerung der Kurzarbeit sowie zu Durchführungsberichten

Frage 1:
Es schließt gemäß Sozialpartnervereinbarung an das Ende der Kurzarbeit eine Behaltefrist an. Bis wann muss man den Durchführungsbericht an das AMS übermitteln? Muss man möglicherweise in zeitlichen Abständen zwei Berichte übermitteln, einen im Zuge der letzten Abrechnung und einen nach dem Ende der Behaltezeit?

Antwort zu Frage 1:
Es ist definitiv zur EIN Durchführungsbericht notwendig und zwar - wenn eine Behaltefrist vereinbart wurde - bis spätestens zum 28. jenes Kalendermonats, der auf das Ende der Behaltefrist folgt.

Frage 2:
Muss im Falle einer Kurzarbeitsverlängerung auch zwingend ein Durchführungsbericht am Ende der Phase 1 durchgeführt werden (ich gehe davon aus, dass dies so ist).
Und muss dann auch nach Ende der Behaltezeit (betreffend Phase 1, aber im Zeitraum der Phase 2) der zweite Durchführungsbericht erstattet werden? Auch hier denke ich, dass dies so sein wird, da das AMS ja eher in Projekten denkt.

Antwort zu Frage 2:
Ja, auch bei einer Verlängerung ist nach Ende der Behaltefrist der Phase 1 ein Durchführungsbericht zu übermitteln. Zwei Durchführungsberichte pro Zeitraum (wie vorhin schon festgestellt) sind nicht erforderlich. Ganz zum Ende - also bis zum 28. des auf die Behaltefrist folgenden Monats - ist dann nach der Verlängerungsphase der finale Durchführungsbericht zu übermitteln.

Frage 3:
Bei einer Firma ist die Frage aufgetaucht, wie man im e-ams vorgeht, wenn die ursprüngliche Kurzarbeit für den gesamten Betrieb von gleich langer Dauer war, aber die Verlängerung dann - nach Betriebsteilen aufgeteilt unterschiedlich lang, nämlich einmal per 31.08.2020 und einmal per 30.092.20.
Dass man dann zwei SPV benötigt, ist mir klar.
Aber bis dato war dann alles auf EINER Projektnummer und müsste dann theoretisch gesplittet werden.
Wie geht man in so einem Fall vor?

Antwort zu Frage 3:
Ein Splitten ist technisch nicht möglich. Es gibt aber zur Lösung des Problems zwei Möglichkeiten:
1. das eine Projekt vollständig verlängern und die Mitarbeiter des einen Betriebsteils im letzten Monat mit null Ausfallstunden abrechnen ODER
2. das Projekt für einen Betriebsteil verlängern und ein eigenes Begehren mit eigener SPV für den anderen Betriebsteil
Ich denke sowohl betriebs- als auch AMS-seitig wäre hier Variante 1 zu bevorzugen - ressourcenschonender.
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