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Ams Förderung
#1
Im 1 Monat wurden tatsächlich 80 % gearbeitet (nettolohngarantie wurde ausbezahlt, ams förderung wurde beantragt) im 2 Monat wurde 100 % gearbeitet und so wie es aussieht, wird auch im 3 monat zu 100 % gearbeitet. Wenn man dann nach dem durchrechnungdzeitraum über 90 % tatsächlicher arbeitszeit kommt, muss man die förderung zurück zahlen.
Passiert das mit der letzten abrechnung an das ams? In dem monat wo die dn einen abschlag bekommen haben, muss man aufrollen und ohne abzug nachzahlen oder?

Vielen Dank
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#2
zu Frage 1: wegen der AMS-Förderung:

Die Beihilfe wird ja kalendermonatsgetreu gemäß der ausfallenden Stunden abgerechnet. Was korrekt abgerechnet wurde, kann nicht durch höhere Arbeitsstunden in Kalendermonaten danach wieder rückwirkend wegfallen. Das bleibt. Das Überschreiten der Bandbreiten-Grenze bei Arbeitsleistungen von 90 % (oder anders formuliert: das Unterschreiten der Mindestausfallstundenquote von 10 %) ist und bleibt ohne Folgen. Das wurde im Laufe der Covid-19-Kurzarbeit so ausverhandelt, war zu Beginn (also Mitte März 2020 noch nicht so klar). Man musste mindestens 10 % Ausfall "beantragen", aber nicht unbedingt einhalten. Das Überschreiten der 90 % Ausfall ist da viel gravierender.

zu Frage 2: wegen der Abrechnung der Kurzarbeitsunterstützung (LV):

Phase 1 ist geprägt von der Durchrechnung. Das bedeutet, dass man in Bezug auf das Entgelt hier eine Addition des Entgelts für das tatsächlich Geleistete macht und mit dem Bruttomindestentgelt für diesen Zeitraum (also zB 3 x Bruttomindestentgelt) vergleicht. Überschreitet das Tatsächliche diesen Wert, so muss nachgezahlt werden.

Ab der Phase 2 muss hier eine kalendermonatsgetreue Betrachtung gemacht werden.

Ankündigung: morgen oder übermorgen wird der LV-Leitfaden, den ich zusammen mit Rainer Kraft verfasst habe und bei dem wir von Frau Dr. Marek und Dr. Höfle und einem KSW-Expertenteam so großartig unterstützt wurden, publiziert werden. Der umfasst über 100 Seiten Erklärungsmaterial, Schwerpunktthemenmaterial und Beispielmaterial. Ihre hier gestellte Frage Nr. 2 ist jedenfalls mit dabei.

Sobald der Link vom BMAFJ freigegeben wurde, werde ich ihn in meinen Social-Media (auch hier in diesem Forum) sofort teilen. Das pdf ist natürlich kostenlos. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Softwarehersteller für die Umsetzung noch einiges an  Zeit benötigen werden.
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