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Afa Grundlage vermietetes Haus
#1
Ein Klient kauft ein bereits vermietetes Einfamilienhaus aus dem Jahre 1960. Der Mietvertrag ist noch einige Monate aufrecht. Der Mietvertrag wird wieder erneuert werden und der Mieter bleibt die nächsten 5 Jahre.

Sind hier der Kaufbetrag und die Nebenkosten die Basis für die Afa und beträgt hier die Nutzungsdauer ab Kauf 66 Jahre oder ist die kürzer - weil es doch schon ein altes Haus ist?

Es wird nun das Dach erneuert und die Fenster getauscht. Diese können als Erhaltungsaufwand auf 15 Jahre abgeschrieben werden - wenn ich richtig gelesen habe.

Danke für eure Hilfe, obwohl derzeit Corona im Vordergrund steht.
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