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Friseure - fallweise Beschäftigung
#1
Hallo,

ich hätte folgende kurze Frage: 

Fallweise Beschäftigung für einen Tag, 9 Stunden.
Abzurechnen ist der normale Lohn, anteilige Sonderzahlungen sowie eine Urlaubsersatzleistung (stundenweise)
Frage: Die Trinkgeldpauschale muss ich auch ansetzten - in diesem Fall 3,50 Euro für einen Arbeitstag? (laut amtlicher Verlautbarung)

Frage: Könnte die Beschäftigte auch 10 Stunden für einen Tag arbeiten ohne Überstunden auszulösen?
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#2
Es könnte theoretisch auch eine 9. Tagesstunde schon als Überstunde zu werten sein.

Ob dies der Fall ist oder nicht, das hängt auch davon ab, wie die Tagesnormalarbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer/innen am jeweiligen Tag "aussieht".

Generell ist nach dem Friseur-KV die Tages-NAZ gemäß § 4 Abs. 1 8 Stunden, kann aber auch mehr sein, wenn dies bei den Vollbeschäftigten auch der Fall ist (zB wegen Umverteilung der NAZ während der Woche).

Ein 10-Normalstunden-Tag ohne Überstunden ist nur möglich, wenn für die übrigen Arbeitnehmer/innen eine 4-Tage-Woche gilt und deshalb der 10-Stunden-Tag gesetzlich zulässig ist.

Der KV sieht keine außertourliche Möglichkeit für einen 10-Normalstundentag vor.

Die genannten Bezüge sind grundsätzlich soweit von der Schilderung her korrekt.

Die Trinkgeldpauschale ist korrekt:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Avsv...073.pdfsig
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#3
Vielen dank für die info
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