28.06.2020, 17:00
Wenn das Eis in einem Gastgewerbebetrieb (Eissalon, Restaurant, Imbiss etc) verkauft wird, dürfte der reduzierte Satz zur Anwendung kommen. Die Regelung wird voraussichtlich an § 111 GewO anknüpfen.
Viele Grüße
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Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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