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Auslandsentsendung bzw. Überlassung ins Ausland – Abzug einer Hypotax – Ermittlung de
#1
Auslandsentsendung bzw. Überlassung ins Ausland – Abzug einer Hypotax – Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die österreichische Lohnsteuer

Sachverhalt:
Ein österreichischer Arbeitgeber entsandte (bzw. überließ) einen bei ihm beschäftigten und in Österreich ansässigen „Controlling Manager“ an eine Schweizer Konzerngesellschaft und zwar für die Dauer von 1. August 2008 bis 31. Dezember 2009.
Für diese Zeit wurde ihm eine sogenannte „hypothetische Steuer“ („Hypo Tax“) in Abzug gebracht.
Strittig war, ob bei der Ermittlung der österreichischen Steuer die Hypo Tax in der Besteuerungsbasis (als „brutto“) verblieb oder ob sie vor der Ermittlung der Steuer von der Steuerbemessungsgrundlage in Abzug gebracht hätte werden sollen.

Weiters war nicht klar, ob die „Schweizer Quellensteuer“ ( in Österreich „Lohnsteuer“ genannt) auf die Einkommensteuerschuld in Österreich anzurechnen war.

Lösung - so entschied der VwGH:

Die Lösung finden Sie in WPA 11/2020.
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