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Neustartbonus - ergänzende Informationen vom AMS
#1
Mittlerweile findet man auch auf der Internetseite des AMS wichtige Informationen betreffend den "Neustartbonus".

Zu diesen Informationen gelangt man hier:

https://www.ams.at/arbeitsuchende/karenz...hilfe#wien
[url=https://www.ams.at/arbeitsuchende/karenz-und-wiedereinstieg/so-unterstuetzen-wir-ihren-wiedereinstieg/kombilohn-beihilfe#wien][/url]
Dort finden Sie zusätzlich folgende Informationen:

Wichtig ist, dass die Kontaktaufnahme seitens der arbeitslosen Person mit dem AMS zwecks Gewährung des Neustartbonus VOR der Aufnahme der Beschäftigung beim Dienstgeber bzw. bei der Dienstgeberin erfolgt

Beihilfen in Höhe von unter € 10,00 gelangen nicht zur Auszahlung.

Die Dauer der Förderung beträgt:

Solange das Arbeitsverhältnis dauert, höchstens aber 28 Wochen.

Ausnahme # 1:
Das Arbeitsverhältnis wird bis zu 1 Jahr gefördert, wenn
man länger als 6 Monate arbeitslos ist bzw. war und eine gesundheitliche Einschränkung vorliegt oder
man länger als 3 Monate arbeitslos und älter als 50 Jahre ist oder
man wieder in den Beruf einsteigt oder
man eine entfernte Arbeitsstelle aufnimmt.

Ausnahme # 2:
Das Arbeitsverhältnis wird bis zu 3 Jahren gefördert, wenn
man älter als 59 Jahre und länger als 182 Tage arbeitslos ist oder
man eine berufliche Rehabilitation absolviert hat oder
man REHAB-Geld erhalten hat.
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