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Stornogebühr Trainerleistung Ust-pflichtig
#1
Guten Abend!

Ein Klient verrechnet an seine Kunden Stornokosten für - durch teilweise COVD 19 bedingt - nicht erbrachten Trainerleistungen und hat bis dato die Rechnungen an Österr. Unternehmer mit 20% Umsatzsteuer fakturiert. 

Es stellt sich somit die Frage, ob echter Schadenersatz oder unechter Schadenersatz vorliegt und die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden müsste.

- echter Schadenersatz: Storno aufgrund vertraglicher Vereinbarung
- unechter Schadenersatz: Kosten der Trainer sowie Nebenleistungen und Vorbereitungstätigkeiten für die entsprechenden Leistungen wurden bzw. werden an unseren Klienten weiterverrechnet, somit gibt es auch einen Leistungsaustausch..

Grundsätzlich würde mM beides zutreffen

Vielen lieben Dank im Voraus!
Mfg
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#2
Stornogebühren sind als echter Schadenersatz nicht steuerbar.

Wenn Sie an Unternehmer fakturieren, wäre aber auch eine USt kraft Rechnungslegung für Sie unproblematisch. Ein Problem ergäbe sich aber für den Geschäftspartner, der kein Recht auf Vorsteuerabzug hätte, obwohl in der Rechnung USt ausgewiesen ist.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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