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Ust Senkung Beherbung
#1
Die coronabedingten Umsatzsteuererleichterungen gelten ab 01.07. bis 31.12.2020 auch für Beherbergungsbetriebe. Ich habe leider auf der Seite des BMF keine Regelungen gefunden, wie mit bereits verkauften Nächtigungen umzugehen ist. Sind diese zu berichtigen? Für den begünstigten Zeitraum sind schon viele Nächtigungen vorab mit 10% fakturiert und auch die Zahlung eingelangt. Gibt es hier einen Fahrplan wie damit umzugehen ist? Danke
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