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UNO-Angestellter vermietet eine Wohnung
#2
Guten Tag,

eine Rechtsnorm ist noch besser als eine Meinung: Nach § 34 lit. d des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen sind diese Einkünfte grundsätzlich in Österreich steuerpflichtig.

Ich sehe in bestimmten Konstellationen allerdings Interpretationsspielraum.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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RE: UNO-Angestellter vermietet eine Wohnung - von Steuerexperte - 13.07.2020, 16:41

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