Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
UNO-Angestellter vermietet eine Wohnung
#4
Das von Ihnen zitierte Abkommen betrifft die UN selbst, nicht deren Diplomaten.

Detaillierte Sachverhalte (in Ihrem Fall die Details der vermieteten Wohnung) werden üblicherweise nicht im Forum, sondern außerhalb besprochen.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: UNO-Angestellter vermietet eine Wohnung - von Steuerexperte - 13.07.2020, 17:06

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste