Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KUA Urlaub und fast keine Ausfallstunden
#1
Bei uns läuft die Covid Kurzarbeit seit 1.3.2020 (wurde rückwirkend beantragt).
Nun ist es so, dass einige MitarbeiterInnen im März sehr viele Stunden gearbeitet haben und auch Urlaub hatten.
Normalarbeitszeit vor KUA Montag - Freitag jeweils 8 Std. = 40 Std./Woche
Monatsteiler bzw. Stundenteiler lt. KV 173 - dieser Teiler wurde auch für die Kurzarbeitsabrechnung genommen - wir haben uns für die monatliche Abrechnung der KUA entschieden und nicht für die Durchrechnung.
Es ergibt sich daher für die KUA-Abrechnung März folgendes:
geleistete aktive Stunden 2.3-16.3.2020 87,25 Std - Ausfallstunden 0,75
ab 16.3. bis 31.3.2020 Urlaub - 11 Tage à 8 Std. = 88 Std.
Durch diese Berechnung ergibt sich ein Bruttoentgelt (Urlaub + aktive Stunden) in Höhe von 1.975,37 = SV-BMGL.
Das Mindestbrutto wäre 1.540,48. Die garantierte SV-BMGL vor KUA war 1.950,--. Bruttoentgelt vor KUA 1.950,--
Ist es richtig, dass ich in diesem Falle diese Covid-Abrechnung einfach ignoriere und den Monatslohn von 1.950,-- ausbezahle (war seit November 2019 in dieser Höhe). Denn KUA-Unterstützung gibt es hier ja sowieso nicht. Oder nur das Mindestentgelt?
Die Misere hat glaube ich damit zu tun, dass der März einfach in unserem Fall mehr Normalarbeitsstunden (176) hat, als der monatliche Teiler von 173.
Ich danke für eure Stellungnahme.
Zitieren
#2
Prinzipiell müsste man sich den Fall im Detail ansehen.

Grundsätzlich ist es aber so, dass es diese Fälle vor der Covid-19-Kurzarbeit nie gab, dass das zu leistende Entgelt bzw. die tatsächliche SV-Beitragsgrundlage höher ist als das "Gesicherte".

Schon aus diesem Grund gibt es dazu auch keine Erfahrungswerte. Jetzt sind wir dabei, dass wir diese sammeln und als Argumente für Gesetzesanpassungen heranziehen, damit es dafür eine klare Regelung gibt.

Mein persönlicher Rat lautet: man zahlt jenes Entgelt aus, welches - blendet man die Kurzarbeit aus - nun infolge tatsächlicher Arbeitsleistung bzw. ZA/Urlaubs-bedingter Entgeltsfortzahlung nun höher ausfällt. Dasselbe würde ich auch betreffend SV/BV-Beitragsgrundlage tun.

Dieser Tipp ist aber ohne Gewähr.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste