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KUA phase 1 / phase 2
#1
Guten Morgen, mir ist bewusst, dass die Beihilfe für Phase 1 anders berechnet wird wie für Phase 2.

Es gibt laut AMS eine Erläuterung zur Berechnung der Beihilfenhöhe Phase 2. Wenn ich hier zB die Person hernehme mit 2150,00 Brutto vor KUA erhält der DG für diesen DN für 93 Ausfallstunden € 1282,16 an Beihilfe in der Phase 2
Würde ich diese Stunden auf Phase 1 umlegen mit 93 Ausfallstunden x 15,93 Pauschalsatz ergäbe dies 1481,49 an Beihilfe

warum wird in allen Medien immer wieder publiziert, dass der Arbeitgeber alle Kosten ersetzt bekommt, es sind ja hier schon rd 200,00 Unterschied?
oder sehe ich da was nicht richtig?  Huh

danke
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#2
Da ist eine allgemeingültige Antwort leider nicht möglich.

Nachdem Phase 2 nun bei der Förderung auch die Differenzmethode anwendet ("auch" bezieht sich auf die Tatsache, dass wir dies ja für den Bereich der Lohnabrechnung jedenfalls empfehlen), kommt gegenüber Phase 1 weniger heraus, weil man dort komplett auf die ausgefallenen Stunden gesetzt hat und die Pauschalwertemethode zur Anwendung brachte.

Auch für die Phase 3 wurde von den Sozialpartnern angekündigt, dass die Förderung wie in Phase 2 weiterlaufen würde und somit im Wesentlichen wieder alle Kosten gefördert werden.

Hätte man in der LV die Ausfallstundenmethode (Teilungsmethode) angewandt (wäre zumindest möglich gewesen), so wäre dort brutto wie netto auch mehr herausgekommen als bei der Differenzmethode.
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