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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 33/2020
#1
A) Arztangestellte - KV-Abschluss per 1. August 2020

Erhöhung der Mindestgehälter um 3,00 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,00 %
Erhöhung aller Gehälter über der Mindestgehaltstabelle (IST-Erhöhung) um 1,10 % – aufgerundet auf die nächsten € 0,50.
Coronabonus: € 300,- für Angestellte ab 20 Wochenstunden, € 150,- für alle mit weniger Wochenstunden
Volle Anrechnung der Elternkarenzzeiten ab 1. 8. 2019 für sämtliche dienstzeitabhängige Ansprüche

Laufzeit KV: 1.8.2020 bis 1.2.2021


B) Fisch- und Feinkostgewerbe - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 1.5.2020

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um + 1,60 % plus Aufrundung
Die Lehrlingsentschädigungen wurden ebenso um + 1,60 % angehoben
Ferner bleiben die Überzahlungen in vollem Ausmaß aufrecht.


C) Gewerbliche Forstunternehmen - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 1.7.2020

Die Stundenlöhne in den Lohngruppen von 1 bis 5 werden um 2,0 Prozent erhöht.
Erhöhung der Gerätefahrer- und Partieführerzulage um 2,0 Prozent.
Die Lehrlingsentschädigung wird ebenfalls um 2,0 Prozent erhöht.
Ebenso wird die Lohnkategorie Forsttechniker/in um 2,0 Prozent erhöht.
Die Motorsägenpauschalien für die Anschaffung und die Instandsetzung werden ebenfalls um 2,0 Prozent erhöht.
ArbeiterInnen und Lehrlinge erhalten eine einmalige Bonuszahlung (Corona-Zulage) in Höhe von insgesamt € 160, als Kompensation für die Belastung durch den besonderen Einsatz, mit dem Septemberlohn ausbezahlt.


D) Firma Haas/PEZ International GmbH - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 1.7.2020
Erhöhung der KV-Löhne in allen Kategorien um 1,60 %
Erhöhung der Zulagen um 1,60 %
für den besonderen Einsatz und die Belastung während der Covid-19-Pandemie + 500,- Euro „Corona-Zulage“ auf betrieblicher Ebene für alle ProduktionsmitarbeiterInnen - Auszahlung Juni 2020


E) Mobile Dienste Steiermark - KV-Abschluss per 1.2.2020

Erhöhung der KV-Tabelle und Ist-Gehälter, Zulagen und Zuschläge sowie sonstiger Entgeltbestimmungen um 2,7 %.
Alle Beschäftigten, die im Zeitraum von 16.3.2020 bis 30.6.2020 in unmittelbaren persönlichen Kundenkontakt stehen bzw. gestanden sind, erhalten eine Zulage von 500 Euro. Diese Zulage wird steuerfrei ausbezahlt.


F) Stickereiwirtschaft Vorarlberg - KV-Abschluss per 1.6.2020

Erhöhung der KV-Löhne im Durchschnitt um 2,5 %
Empfehlung zur Aufrechterhaltung der Überzahlung bei Ist-Löhnen
Fortsetzung der Lohngruppenreform im laufenden Jahr
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