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Lückenschluss bei Verlängerung der Kurzarbeit
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Lückenschluss bei Verlängerung der Kurzarbeit

Quelle: Information der WKO vom 7.8.2020


In vielen Betrieben wurde die Kurzarbeit in Phase I und Phase II für jeweils 3 Monate vereinbart. In besonders betroffenen Branchen wird die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit auch für Phase III (ab 1. Oktober 2020) erforderlich sein. In Betrieben die bereits im März mit der Kurzarbeit begonnen haben, endet die aktuelle Kurzarbeitsvereinbarung vor 30. September 2020.

Musterbeispiel: Vereinbarung Kurzarbeit Phase I von 16.3. – 15.6.2020 | Verlängerung der Kurzarbeit in Phase II von 16.6. – 15.9.2020 | Lücke: 16.9. – 30.9.2020 | Verlängerung Phase III 1.10.2020 bis max. 31.3.2021

In Fällen, in denen eine Verlängerung in Phase III (ab 1. Oktober) geplant wird, entsteht - wie im Musterbeispiel dargestellt - eine (planwidrige) Lücke zwischen Phase II und Phase III.

Die Sozialpartner und das zuständige Ministerium haben deshalb bereits vereinbart, dass in diesen Fällen eine „unbürokratische Verlängerungsmöglichkeit/Lückenschluss“ ermöglicht wird.

Die erforderlichen Musterformulare befinden sich gerade in Arbeit und werden zeitgerecht zur Verfügung stehen. Aufgrund der aktuellen Rechtslage und Förder-Richtlinien besteht für Betriebe in denen aufgrund der COVID-Pandemie eine neuerliche Kurzarbeit erforderlich ist, die Möglichkeit die Kurzarbeit wieder aufzunehmen bzw. einen Erstantrag auf Kurzarbeit zu stellen.

https://news.wko.at/news/oberoesterreich...tml#070801
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