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Wartezeit Sonderzahlung KV Gastgewerbe Arbeiter Salzburg
#1
Liebe Leute!

Ich kämpfe gerade mit einem Mitarbeiter, der genau vom 06.09.2018 bis 05.11.2018 beschäftigt war.
Nach dem KV erhalten Mitarbeiter, die "mindestens zwei Monate im selben Unternehmen beschäftigt sind", die Jahresremuneration. Dieser Mitarbeiter daher m. E. nicht, oder?

Es handelt sich um einen Kellner mit Inkasso, Kündigung Dienstgeber, Salzburg 
Ein Detail noch: im Dienstvertrag steht der ANGESTELLTEN-KV als gültiger KV drin, der Mitarbeiter wurde aber stets als Arbeiter (Lohn) abgerechnet, also Arbeiter-KV gelebt.

Danke für eine kurze Antwort und liebe Grüße!
W. Maislinger
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#2
Hallo,
ich gehe davon aus das die 2 Monate genau voll sind und damit die SZ zustehen.

Hatte mal einen ähnlichen Fall bei der GPLA im Transportgewerbe (ebenfalls 2 Mo. Wartefrist)... der Prüfer hat nachverrechnet. Grund war: GKK rechnet mit 30 Tagen... ich habe es hingenommen, da sonst kaum was rauskam bei der Prüfung.
Wenn Ang-KV im DV angegeben: ich gehe davon aus, das er damit auf jeden Fall als Angestellter zählt (die GKK Meldung war wahrscheinlich als A1-Arbeiter)... Aber wenn ich als DG dem DN im DV mitteile "Du bist Angestellter", dann ist das eine Besserstellung und wird auch so zum Tragen kommen. Wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht, ist nur meine Meinung.
LG
Robert
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