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Lohndumpingregelungen (LSD-BG) betreffend die Ermittlung des Mindestentgelts verfassu
#1
Lohndumpingregelungen (LSD-BG) betreffend die Ermittlung des Mindestentgelts verfassungskonform

VfGH G 146/2019 vom 25. Februar 2020

§ 29 LSD-BG


1. Der Verfassungsgerichtshof befasste sich mit der Frage, ob die Ermittlung des Mindestentgelts nicht eine bedenkliche "Denksportaufgabe" darstellte (vor dem Hintergrund des "Denksporterkenntnisses" des VfGH "VfSlg 12420/1990").

2. Die angefochtene Bestimmung (§ 29 LSD-BG) richtet sich an eine bestimmte Personengruppe, nämlich Unternehmer, denen es (ggfs unter Heranziehung von Expertinnen und Experten) zumutbar ist, das im Einzelfall zu leistende Mindestentgelt zu ermitteln.

3. Die Inhalte der Gesetze, Verordnungen und Kollektivverträge sind (kostenlos) öffentlich zugänglich und können von Unternehmern abgerufen werden.

4. Unter Heranziehung der einschlägigen Bestimmungen - insb der Kollektivverträge - ist sohin ermittelbar, welches Entgelt im Einzelfall an die beschäftigten Arbeitnehmer zu leisten ist.

5. § 29 LSD-BG ist deshalb nicht verfassungswidrig.
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