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Betriebsaufgabe - Grundstücksverkauf
#1
Ein Klient betreibt 15 Jahre lang eine Gastwirtschaft und beendet seine betriebliche Tätigkeit mit 31.10.2019 (Gewerbeschein zurückgelegt, Gastwirtschaft geschlossen).
Das Betriebsgebäude wird allerdings, mangels Nachfrage, erst im Jahr 2020 (oder eventuell erst 2021) entgeltlich veräußert.

Das Aufgabeergebnis muss mM nach bereits bei der Einkommensteuererklärung 2019 berücksichtigt werden. Aber wie wird der Verkauf des GuB (Grund und Boden) und des Betriebsgebäudes gehandhabt?
Muss das zum Aufgabestichtag in das Privatvermögen übernommen, und dann bei der tatsächlichen Veräußerung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden? Oder sind das eventuell nachträgliche Veräußerungserlöse und werden dann in einer späteren EStE berücksichtigt?

Und kann dann zum späteren Zeitpunkt noch der Hälftesteuersatz bzw. die Option zur Regelbesteuerung für Grundstücke in Anspruch genommen werden?

Zur Information: der GuB war nicht im Betriebsvermögen (§4(3) Ermittler, GuB waren bei Errichtung des Gebäudes im Privatvermögen des Unternehmers), das Betriebsgebäude wurde im Jahr 2004/2005 errichtet.
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#2
Der Aufgabegewinn kann nur in einem einzigen Zeitpunkt (dem Aufgabestichtag) realisiert werden. Man müsste sich in Ihrem Fall genauer ansehen, ob das bereits der 31.10.2019 oder der Zeitpunkt der Veräußerung des Betriebsgebäudes ist.

Verfahrensrechtlich lässt sich das über eine vorläufige Veranlagung lösen.

Die Begünstigung des Aufgabegewinnes steht (bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen) für eine Betriebsaufgabe nur in einem Zeitpunkt zu.
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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