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Grenzüberschreitender Arbeitnehmereinsatz im internationalen Schienenverkehr
#1
EuGH C-16/18 vom 19. Dezember 2019
VwGH Ra 2017/11/0093 vom 30. Jänner 2020

So entschieden der EuGH sowie der VwGH:

1. Übertrug ein österreichisches Personentransportunternehmen die Bewirtschaftung sowie das Bordservice in Bezug auf bestimmte Züge an ein ungarisches Unter-nehmen als Dienstleister und faden die „wesentlichen Tätigkeiten“ (Beladen, Entladen, Kontrolle des Warenstandes etc.) sowie der Dienstantritt und das Dienstende jeweils in Ungarn statt, so lag keine hinreichende Verbindung der Tätigkeit zu Österreich vor.

2. Das Durchqueren des österreichischen Hoheitsgebietes bei der Bewirtschaftung in internationalen Zügen reicht für sich alleine genommen dafür nicht aus.

3. Daher lag auch keine Entsendung im Sinne der EU-Entsenderichtlinie und auch keine im Sinne der österreichischen Gesetzeslage vor, weshalb die von der Behörde beanstandeten Übertretungen (Nichtdurchführung der ZKO-Meldung, Nichtaufliegen von Lohnunterlagen vor Ort) auch nicht zu ahnden waren.
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