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Zweiteiler-Dienst nach dem „Autobus-KV“ – Zeit zwischen zwei Fahrzeitblöcken ==> kein
#1
Zweiteiler-Dienst nach dem „Autobus-KV“ – Zeit zwischen zwei Fahrzeitblöcken ==> keine Arbeitszeit

OGH 8 ObA 35/20k vom 27. Mai 2020
§ 15a Abs. 2 AZG
Kollektivvertrag für Dienstnehmer in privaten Autobusbetrieben

So entschied der OGH:

1. Wurde mit einem Busfahrer des öffentlichen Personennahverkehrs ein „geteilter Dienst“ (Zweiteiler-Dienst) dahingehend vereinbart, dass er zwischen 6 und 8 Uhr sowie zwischen 11 und 18 Uhr fuhr und verbrachte er die Zeit zwischen 8 und 11 Uhr zu Hause, wobei er den Autobus in der Nähe seines Wohnhauses parkte, so war diese Zeit (von 8 bis 11 Uhr) NICHT als zu bezahlende Arbeitszeit zu werten, sondern als vorgezogene Ruhezeit.

2. Die Möglichkeit, die Tagesruhezeit auf diese Art und Weise zu teilen, sieht § 15a Abs. 2 AZG für Lenker/innen im regionalen Kraftfahrlinienverkehr grundsätzlich unter den dort genannten näheren Voraussetzungen vor, verlangt aber, dass dies durch Kollektivvertrag zu zugelassen wird. Diese Prämisse wird auch durch Ab-schnitt III Z 2 lit. f des Kollektivvertrags für Dienstnehmer in privaten Autobusbetrieben erfüllt.

3. Die Regelung des Abschnitts IV des Kollektivvertrages kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung, weil es sich im vorliegenden Fall nicht um eine „Steh- oder Umkehrzeit“ handelt, sondern um eine vereinbarte „Ruhezeit“. Gemäß diesem Ab-schnitt wären nämlich bei fahrplanmäßig konzessioniertem periodischem Personentransport die sich aufgrund des Fahrplanes ergebenden Stehzeiten wie volle Arbeitszeiten zu entlohnen, auch wenn sie der Fahrer – was er nach dieser KV-Bestimmung darf – vom Fahrzeug entfernt.

4. Hier aber handelt es sich um eine „Ruhezeit zwischen zwei Fahrplänen“ und nicht um eine Stehzeit im Zuge EINES Fahrplans.

Dieser Beitrag stammt aus dem Lohnverrechnungsmagazin WIKU-Personal aktuell, dem LV-Magazin von Wilhelm Kurzböck, Ausgabe Nr. 15/2020.

Informationen zu diesem Magazin finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/wiku_p...tuell.html
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