Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zuzugsfreibetrag – Mittelpunkt der Lebensinteressen muss in Österreich sein
#1
Zuzugsfreibetrag – Mittelpunkt der Lebensinteressen muss in Österreich sein

VwGH Ro 2017/13/0018 vom 26. Februar 2020
§ 103 Abs 1 EStG 1988

So entschied der VwGH:

1. § 103 Abs. 1 und Abs. 1a EStG 1988 enthalten keine Legaldefinition des Zuzugsbegriffs.

2. Aus § 103 Abs. 1 EStG 1988 folgt lediglich, dass bei einem Zuzug aus dem Ausland die mit der Wohnsitzbegründung im Inland (durch den Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht) einhergehenden steuerlichen Mehrbelastungen ausländischer Einkünfte beseitigt werden können.

3. Daraus folgt jedoch nicht zwangsläufig, dass mit der Begründung eines inländischen Wohnsitzes bereits das Kriterium des Zuzugs aus dem Ausland erfüllt wäre.

4. Wird im Inland (in Österreich) zwar ein Wohnsitz begründet, nicht jedoch ein Mittelpunkt der Lebensinteressen (weil dieser weiterhin im Ausland ist), so steht der Zuzugsfreibetrag nicht zu.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste