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Die Phase 3 der Kurzarbeit ist fast fertig ausverhandelt - die Änderungen im Überblic
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Die Phase 3 der Kurzarbeit ist fast fertig ausverhandelt - die Änderungen im Überblick - Hinweis auf die nächste Ausgabe der WPA sowie auf meine Kurzarbeits-Webinare ab 21.09.2020

Die Verhandlungen betreffend die Phase 3 der Kurzarbeit biegen in die Zielgerade.

Zu folgenden Themen dürfen wir Änderungen erwarten:

1. Laufzeit für die Phase 3

2. Voraussichtliche Phase 4


3. Lehrlinge

3.1. Neue Mindestarbeitszeit während Kurzarbeit

3.2. Neuberechnung des Mindestbruttoentgelts ab Phase 3 bei Lehrjahrwechsel bzw. Wechsel ins Arbeiter- oder Angestelltendienstverhältnis nach Ende der Lehrzeit


4. Mindestbruttoentgelt

4.1. Neubewertung bei widerrufbaren, jedoch bei Beginn der Kurzarbeit nicht widerrufenen Überstundenpauschalen

4.2. Auswirkung von Arbeitszeitänderungen auf die Berechnung des Mindestbruttoentgelts ab Beginn der Phase 3

4.3. Auswirkung von KV-Erhöhungen, Vorrückungen, Umgruppierungen auf die Höhe des Mindestbruttoentgelts


5. Aus- und Weiterbildungsverpflichtungen während der Kurzarbeit

6. Wirtschaftliche Begründung für den Eintritt in die Phase 3 der Kurzarbeit

7. Besondere wirtschaftliche Begründung für das Unterschreiten der neuen Mindestarbeitszeit


In der Ausgabe Nr. 15/2020 der WIKU-Personal aktuell wird es dazu ein ausführliches Frage-Antworten-Protokoll sowie Beispielmaterial geben.

Die Sozialpartnervereinbarungen werden voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche zum Download freigegeben werden.

Wer sich dazu ein Webinar anhören möchte, kann dies

1. am 21.9.2020 in der Zeit von 10 bis 11 Uhr im Rahmen des Webinars mit dem Titel "Kurzarbeit Phase 3 für die Personalverrechnung" oder

2. am 22.9.2020 in der Zeit von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30 im Rahmen des "Jour fixe für dahoam" (hier wird die Phase 3 der Kurzarbeit auch ausführlich behandelt, es kommen aber auch andere aktuelle Neuerungen zum Zuge).

3. am 24.9.2020 in der Zeit von 9 bis 11 Uhr im Rahmen des "Jour fixe für dahoam" (hier wird die Phase 3 der Kurzarbeit auch ausführlich behandelt, es kommen aber auch andere aktuelle Neuerungen zum Zuge).

Ihr Teilnehmerbeitrag beträgt € 120,00 (inklusive Umsatzsteuer).

Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
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