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Betriebsaufgabe
#1
Hallo Forum!

Ich habe bei einem Klienten ein ganz kniffliges Problem, vielleicht kann mir bitte jemand helfen:

Betrieb per 31.5.2019 veräussert wegen Pensionierung. Der Verkaufserlös ist lt. Rechnung und Kaufvertrag € 59.769,82 inkl. Ust, wobei eine Überrechnung der Mehrwertssteuer mündlich vereinbart wurde. Jedoch hielt sich der Käufer  nicht daran und holte sich die Vorsteuer. Zahlungen des Käufers bisher €38.518,--.
Bis dato wurden vom Käufer auch die Ratenvereinbarungen nicht eingehalten, sodass eine Fahrnisexekution mittels
Rechsanwalt bei Gericht eingebracht wurde. Rechtsanwaltskosten u. Gerichtsgebühren von ca. € 3.000,-- sind bereits angefallen.
Es wurde noch keine Einkommensteuer- u. Umsatzsteuererklärung für 2019 abgegeben, da die Einbringung der restlichen Forderung unklar ist und der Klient bis Ende September zuwarten möchte. Um eine Verzinsung (Mwst. u. ESt.) zu vermeiden, möchte er die Erklärungen jedoch spätestens am 30.9.2020 beim FA einbringen.
Da die Differenz zwischen Kaufpreis und tatsächlich eingegangener Zahlung doch beträchtlich ist, meine Frage:
Ist es möglich, nur den tatsächlich eingegangen Betrag zu berücksichtigen oder muss der gesamte vereinbarte Verkaufspreis
angesetzt werden. Dies würde bedeuten, dass die bis dato erhaltene Summe gleich dem Finanzamt zu überweisen wäre.


Ich danke im Voraus für eure Hilfe!

Christa
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