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Dienstleistung im Ausland
#4
Die Reparatur von beweglichen Gegenständen für Unternehmer ist - unabhängig vom Ort, wo die Reparatur tatsächlich ausgeführt wird - steuerbar und -pflichtig im Empfängerstaat,
d.h. wo der Leistungs-/ Rechnungsempfänger seine Geschäftsleitung oder eine feste Niederlassung hat, wenn die Leistung an letztere erbracht wird. Im vorliegenden Fall ist wahrscheinlich davon auszugehen, dass die Leistung an einen EU- Unternehmer erbracht wird bzw. sich die zu reparierenden Maschinen in dessen Niederlassung befinden, somit Reverse Charge, wenn es sich beim leistenden Unternehmer - aus Sicht des Empfängerstaates - um einen ausländischen Unt. handelt.

Da es sich

1. um eine Leistung handelt, die unter die Generalklausel B2B fällt (§ 3a Abs 6 UStG)
2. der Leistungsempfänger ein Unternehmer aus einem anderen EU-Staat ist und
3. die Leistung steuerpflichtig ist (entscheidend ist immer das Recht des Empfängerstaates)

ist die Leistung mit dem Hinweis "sonstige Leistung" (Häkchen in der betr. Spalte) in die ZM aufzunehmen. Keine Aufnahme in die öUVA. Sonstige Leistungen, die in die ZM aufzunehmen sind, gehören NIE in die UVA.

Ergänzende Bemerkung: Würde der österreichische Reparaturunternehmer A einen österreichischen Subunternehmer B beauftragen, wäre die Leistung des Subunternehmers B steuerpflichtig in Österreich (Leistung B an A steuerpfl. im Empfängerstaat = A). Ob die Reparatur vor Ort in z.B. Deutschland oder in Österreich tatsächlich ausgeführt wird, ist irrelevant.

Variante: Repariert ein öUnt in Deutschland eine Maschine, die so fest mit dem Gebäude verbunden ist, dass sie nur unter Verletzung der Substanz entfernt werden könnte, handelt es sich um eine Grundstücksleistung (§ 3a Abs 9 UStG). In diesem Fall wäre sowohl die Leistung des öUnt als auch die eines Subunternehmers steuerpflichtig in Deutschland (Grundstücksort, 2x Reverse Charge); keine Aufnahme in die ZM, keine Aufnahme in die UVA)

Bei materialintensiven Reparaturen an beweglichen Gegenständen ist vorrangig eine Werklieferung zu prüfen. Das Ergebnis wäre völlig anders. Daher bitte unbedingt immer um AUSFÜHRLICHE Sachverhalte. Es wird sich dann auch viel leichter jemand finden, eine Frage zu beantworten.
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Nachrichten in diesem Thema
Dienstleistung im Ausland - von Tiarel - 24.09.2020, 17:28
RE: Dienstleistung im Ausland - von Tiarel - 08.10.2020, 17:39
RE: Dienstleistung im Ausland - von GerhardKollmann - 14.10.2020, 20:45
RE: Dienstleistung im Ausland - von Tiarel - 15.10.2020, 09:50

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