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Pendlerpauschale
#1
Sehr geehrtes Forum!
Dienstnehmer übersiedelt vor 2 Jahren um 2 Kilometer innerhalb der gleichen Stadt. Hatte seid 8 Jahren das große Pendlerpauschale. Jetzt ergibt der Pendlerrechner mit neuer Adresse nur mehr das kleine PP. Muss die Lohnverrechnung nun die Aufrollung ab Jänner 2020 durchführen? Wass passiert mit den  Vorjahren?
Vielen Dank im Voraus mfg
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#2
Generell darf ich an dieser Stelle folgenden Tipp geben:

Sobald eine Adressänderung oder eine Arbeitsplatzänderung oder eine Arbeitszeitänderung die Personalverrechnung "erreicht", sollte man die Berücksichtigung der Pendlerpauschale sofort stoppen und eine aktualisierte (sprich: auf Basis der neuen Daten basierende) Erklärung zur Vorlage verlangen.

Sollte zB die Adressänderung nie bekanntgegeben worden sein, so liegt eine allfällige Haftung beim Dienstnehmer.

Die Frage, ob man das "Negative" aufrollen sollte, ist von außen schwer zu klären. Es besteht jedenfalls keine grundsätzliche Aufrollverpflichtung.

Für den Fall, dass die Adressänderung zwar bekanntgegeben wurde, aber betreffend Pendlerpauschale nie reagiert wurde, könnte man theoretisch eine Arbeitgeberhaftung argumentieren, die aber praktisch im Normalfall nicht schlagend wird, da man falsche oder zu spät eingereichte Erklärungen diesbezüglich über die Arbeitnehmerveranlagung "saniert". Es handelt sich ja nicht unbedingt um einen offensichtlichen Fehler.
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#3
ich schliess die Frage gerade hier an anstatt ein neues Thema zu erföffnen

geht grad auch um die Pendlerpauschale.
ein Dienstnehmer bezieht eine Fahrtkostenvergütung durch den Dienstgeber

schliesst dies die Pendlerpauschale über die Arbeitnehmerveranlagung aus, oder ist eventuell die Differenz zwischen Fahrtkostenvergütung und Pendlerpauschale als Werbungskosten anzusetzen.

danke
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#4
Eine Fahrtkostenvergütung ist normalerweise ein steuerpflichtiger "Arbeitslohn" (wenngleich sv-frei).

Wenn Sie DAS meinen, so ist die Geltendmachung der Pendlerpauschale über die Arbeitnehmerveranlagung möglich (eigentlich auch schon beim Dienstgeber, aber genauso über die Arbeitnehmerveranlagung).
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#5
Vielen dank herr kurzböck
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