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Bilder
#1
Hallo an alle!
Ich bräuchte Unterstützung. Ein Unternehmen hat spezielle Bilder anfertigen lassen. Es sind Fotodrucke, die danach bearbeitet wurden und jetzt wie gemalene Bilder aussehen. Meine Frage ist jetzt, handelt es sich hierbei um Gebrauchskunst oder nicht. Die Anschaffungskosten überschreiten die GwG-Grenze.
Hatte jemand schon ein ähnlich gelagerte Anschaffung.
Danke für Eure Unterstützung.
LG Ulli Ziller
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#2
Ich habe bei einem Klienten auch solche Bilder. Wir haben diese nach Absprache mit dem Klienten als nicht abnutzbar behandelt (ca 5.000 €). Meiner Meinung nach können die Bilder in Ihrem Fall, da diese nicht unbedingt als Kunstgegenstände mit besonderen Wert gelten, abgeschrieben werden.
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