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BMF zur Frage, ob wesentlich beteiligte GmbH-GF bei KFZ-Sachbezug monatlich zwischen
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BMF zur Frage, ob wesentlich beteiligte GmbH-GF bei KFZ-Sachbezug monatlich zwischen Fahrtenbuchmethode und Sachbezugsmethode wechseln können sowie zur LNK-Frage von Elektro-KFZ

Bei der Frage, ob bei wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführer/innen monatlich ein Methodenwechsel bei der KFZ-Sachbezugsbewertung (für DB, DZ und KommSt, für die Einkommensteuer und - in nicht so häufigen Fällen - ev. für die Sozialversicherung nach dem ASVG) zur Anwendung gebracht werden darf, nimmt die Finanzverwaltung eine klare Haltung ein und verneint dies.

Allerdings kann die Variante pro Kalenderjahr verändert werden.

Wählt man eine Variante, so zählt sie für das gesamte Kalenderjahr.

Primär kann man die Sachbezugsbewertungsmethode wie bei echten Dienstnehmer/innen zur Anwendung bringen, alternativ ist es aber bei Führung eines Fahrtenbuches auch möglich, die auf die Privatfahrten entfallenden KFZ-Kosten den relevanten Abgaben zu unterwerfen.

Nützt ein/e wesentlich beteiligte/r geschäftsführende/r Geschäftsführer/in ein Elektro-KFZ auch für private Zwecke, so anerkannt die Finanzverwaltung hier die Abgabenfreiheit.
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