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EFZ - neues Recht seit 1.7.18 sowie Befristung
#1
Hallo zusammen,
mit neuem Arbeitsjahr beginnt ja wieder der volle Anspruch beim DN.
D.h. derzeit hat der 0% Entgelt (weil schon lange krank).
Am 27.3.2019 beginnt sein neues AJ = neuer Anspruch.
Wenn ich nun einen befristeten DV bis 31.3.2019 habe --> Entgeltfortzahlung auch nur bis 31.03.2019 - korrekt?

https://www.noedis.at/cdscontent/?conten...007.796304

GKK schreibt ja das es auch bei einer einv. Lösung mit z. B. Ende 30.3.2019 ebenfalls so ist.

Liege ich da richtig?
DANKE,
Robert
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#2
Im Falle eines vereinbarten Zeitablaufes enden Beschäftigung und Krankenentgelt spätestens zum Ende der Beschäftigung (in Ihrem Fall also zum 31.3.3019).
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#3
VIELEN DANK für die rasche Antwort,
LG
Robert
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