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Zahlungserleichterungen Sozialversicherung - aktueller Stand
#1
A) ÖGK-Mahnungen November 2020

Am 6.11.2020 (Versand am 9.11.2020) erfolgt die nächste Aussendung von Mahnungen für rückständige Beiträge, diesmal an Betriebe in Kurzarbeit.

Nicht gemahnt werden die vom aktuellen Lockdown betroffenen Betriebe (Gastronomie, Hotellerie, etc.).

Bei Problemen sollen die Betriebe Kontakt mit der ÖGK aufnehmen!


B) ÖGK-Zahlungserleichterungen für Beitragszeiträume Oktober – Dezember 2020

Voraussichtlich wird es ein verstärktes Angebot von Stundungen mit anschließenden Ratenzahlungen bis Ende 2021 entsprechend den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für vom aktuellen Lockdown betroffene Betriebe geben. Dabei werden grundsätzlich Verzugszinsen vorgeschrieben, eine Nachsicht ist nach den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Für nicht von der Schließung betroffene Betriebe gibt es Zahlungserleichterungen wie bisher (primär Ratenzahlungen, Stundungen nur ausnahmsweise).

Betroffene Betriebe sollen sich aktiv bei der ÖGK melden, es gibt keine „automatischen“ Stundungen!


C) ÖGK-Zahlungserleichterungen ab Jänner 2021

Derzeit laufen die Gespräche für ein weiteres Stundungspaket. Anhaltspunkt ist grundsätzlich eine Verlängerung des bisherigen Stundungspakets zumindest für drei Monate, Details folgen!


D) SVS-Zahlungserleichterungen

Seitens der SVS werden wie bisher weiterhin Zahlungserleichterungen (verzugszinsenfreie Stundungen, Ratenzahlungen) angeboten.

Betroffene sollen wie bisher mit der SVS Kontakt aufnehmen.

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid...=svsportal
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