Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Buchung Einlage bei einer OG
#1
Liebes Forum,
ich bräuchte eure Hilfe bezüglich folgendes Sachverhaltes:
Die OG ist der Zusammenschluss zweier Personen. Wie wird bei diesen "Personen" die Haft-, bzw. Pflichteinlage" gebucht?
Wobei Pflichteinlage ja falsch ausgedrückt ist.... ist die Einlage einer Gesellschaft in die OG als Beteiligung oder Forderung zu sehen?

Danke für eure Rückmeldung
LG Manuela
Zitieren
#2
§ 189a Z 2 UGB:
Beteiligung: Anteile an einem anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer
dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen zu dienen; dabei ist es gleichgültig, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht;
es wird eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen vermutet, wenn der Anteil am Kapital 20% beträgt oder darüber liegt; § 244
Abs. 4 und 5 über die Berechnung der Anteile ist anzuwenden; die Beteiligung als unbeschränkt haftender Gesellschafter an einer
Personengesellschaft gilt stets als Beteiligung;
Zitieren
#3
Hallo,

es gibt normalerweise je Gesellschafter ein starres Kapitalkonto (ursprüngliche Einlage) und ein variables Kapitalkonto (Entnahmen, Gewinne, Verluste)
Müsste im Gesellschaftsvertrag festgehalten sein - also unbedingt den Gesellschaftsvertrag ansehen.
Zitieren
#4
Meiner Meinung nach zielte die Frage auf die Darstellung bei der Gesellschaft, die eben Gesellschafter einer OG ist und nicht auf die Kapitalkonten in der OG selbst ab. War mir aber auch nicht sicher was wirklich gemeint ist.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste